Für eine qualifizierte Experteninspektion ist hohe Fachkompetenz erforderlich, die über nötige Fachkenntnisse verfügen. Die Inspektionen erfolgen bei laufendem Betrieb, auf Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien gemäß der BGR-234. Die Ergebnisse werden entsprechend protokolliert und die Lagereinrichtung erhält eine Inspektionsplakette.
Regalprüfung gemäß DIN-EN-15635
In der neuen europäischen Norm DIN-EN-15635 sowie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist festgelegt, dass Regaleinrichtungen jährlich von einer fachkundigen Person geprüft werden müssen. In der DIN-EN-15635 sind die Inhalte, der Ablauf, die Fristen und die Voraussetzung für eine fachkundige Regalinspektion als verbindliche europäische Norm festgelegt.
Als Arbeitgeber einer Lagereinrichtung tragen Sie für die Sicherheit aller Mitarbeiter Verantwortung, die innerhalb der Regalanlagen tätig sind.
Lagereinrichtungen gelten nach Betriebssicherheitsverordnung §3 als Arbeitsmittel, die gemäß DIN-EN-15635 regelmäßigen Sicherheitsüberprüfungen unterzogen werden müssen. Beim laufenden Betrieb führen geschulte Fachkräfte Regalinspektionen einmal jährlich durch, während Arbeitsabläufe ungehindert weitergeführt werden können. Die Regalanlage wird dabei umfassend begutachtet und u.a. überprüft, ob Regalbauteile, Montage, Beladung und Schutzmaßnahmen den Vorschriften entsprechen.
Für jeden Regalbetreiber sind Präventivmaßnahmen zur Früherkennung von Regalunfällen Pflicht. Ob eine Gefährdungsbeurteilung, eine Sichtkontrolle oder eine Regalprüfung durch eine fachkundige Person. Diese Maßnahmen dienen zur Unfallverhütung. Umfangreiche Reparaturarbeiten sind im Frühstadium von Beschädigungen noch leicht zu beheben und sollten daher durch regelmäßig stattfindende Inspektionen erkannt und behoben werden.
Bei Betrieb in beschädigtem Zustand sind häufig teure Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich. Da eine umfangreiche Analyse der Schäden oft die Ursachen verdeutlichen, können anschließend Maßnahmen herausgearbeitet werden, die in der Zukunft einen reibungslosen Arbeitsablauf mit niedrigerer Beschädigungsgefahr ermöglichen.
Lagerbetreiber sind verpflichtet gemäß § 10 der BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) sämtliche Regalsysteme auf Sicherheit und Standfestigkeit hin zu überprüfen. Seit August 2009 wurde der Normentwurf DIN-EN-15635 festgelegt und veröffentlicht.
Was bedeutet DIN-EN-15635 für den Betreiber?
Laut BetrSichV muss der Arbeitgeber für alle Arbeitsmittel eine Gefährungsbeurteilung erstellen und darin z.B. Fristen und Umfang von Prüfungen festlegen.
Mit der DIN-EN-15635 liegt eine Norm vor, in der Empfehlungen für die Inspektion und Schadensbeurteilung von Lagereinrichtungen und Regalen gegeben werden. Diese unterstützt den Betreiber, der Verantwortung gemäß BetrSichV nachzukommen. Das umfasst auch die wöchentliche Sichtkontrolle und die mindestens einmal im Jahr durchzuführende Experteninspektion durch eine fachkundige Person.
Per Definition sind Lagereinrichtungen Arbeitsmaterial und unterliegen daher der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Dazugehörige Einrichtungen müssen gemäß § 10 der Betriebssicherheitsverordnung von fachkundigen Personen regelmäßig kontrolliert werden. Eine Vielzahl von Unternehmen bieten inzwischen die Regalinspektion / Regalprüfung an. Unsere Mitarbeiter sind TÜV zertifiziert und mit entsprechendem Prüfzertifikat ausgestattet. Durch Ihre langjährige Arbeit in der De- und Montage von Lagereinrichtungen verfügen sie über einen erheblichen Wissensstandard.
Beschädigte und defekte Lagerregale stellen ein großes Risiko in jedem Warenlager dar, besonders hinsichtlich der Sicherheit Ihrer Mitarbeiter. Der Austausch von beschädigten Regalstützen kann kompliziert, arbeits- und kostenintensiv sein. Oft ist die komplette Räumung des Regals und das Umlagern der Waren notwendig, wodurch der Austausch einer defekten Regalstütze zu einer immens kostspieligen Logistikaufgabe wird.
Die zeitige Regalreparatur durch uns als Spezialisten für Regalinstandsetzung beugt Unfällen vor. Die Reparatur der Regale kann meist bei laufendem Betrieb erfolgen, nur der direkt betroffene Bereich ist für einen kurzen Zeitraum der Schadensbehebung am kaputten Regal bzw. Regalteil nur begrenzt nutzbar. Gleichzeitig sorgen Sie mit Regalreparaturen für den ordnungsgemäßen Zustand der Regale und somit auch für die Einhaltung der
Für die Regalinspektion erheben wir bundesweit eine einheitliche Reisekostenpauschale.
Bitte fordern Sie Ihr unverbindliches Angebot über unser Kontaktformular an oder vereinbaren Sie einen Termin vor Ort.
Um Ihnen ein Angebot für die Regalinspektion unterbreiten zu können, benötigen wir die Anzahl der laufenden Meter und um welche Art von Regalen es sich in Ihrem Betrieb handelt.
Fester Bestandteil unserer Inspektionen ist ein Vor- und Nachgespräch mit dem Betreiber der Regalanlage, sowie die Erstellung eines detaillierten Inspektionsprotokolls und Anbringung der Prüfetiketten (alle Mängel werden mit Gang- und Platznummer genannt).
Das Inspektionsprotokoll einschließlich eventuellem Instandsetzungsangebot wird Ihnen nochmals in Reinschrift, mit Prüfordner per Post zugesandt.
Wir helfen Ihnen gerne - Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Jeden Tag werden in Ihrem Lager Paletten ein- und ausgelagert, kartonverpackte Ware in Fachbodenregale gestellt oder herausgenommen. Um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten, müssen Ihre Lagereinrichtungen in einem einwandfreien Zustand sein.
Die Verantwortung hierfür hat der Gesetzgeber aufgeteilt:
Als vorbeugende Maßnahme zur Sicherheit für Ihre Mitarbeiter und zur Reduzierung Ihres persönlichen Haftungsrisikos empfehlen wir Ihnen dringend, die Regale in regelmäßigen Abständen (z.B. monatlich) selbst oder durch einen Beauftragten in Augenschein zu nehmen. Beschädigte Bauteile eines Regals stellen eine Gefahr für Leib und Leben dar. Irgendwann ist es wichtig, dass Sie sagen können: Ich habe alles getan, was irgend möglich und wirtschaftlich vertretbar war.
Die europäische Norm DIN-EN-15635 sowie die Betriebssicherheitsverordnung übertragen den Betreiber von Lagereinrichtungen neue Pflichten. Für den sicheren Betrieb einer Regalanlage schreibt der Gesetzgeber regelmäßige Inspektionen vor, die im Abstand von höchstens 12 Monaten durch eine fachkundige Person durchgeführt werden müssen.
Mit unserem Serviceangebot, der Regalinspektion, erfüllen Sie nicht nur die gesetzlichen Bestimmungen – dokumentiert mit einer offiziellen Prüfplakette und Inspektionsprotokoll – sondern können darüber hinaus Unfallgeschehen frühzeitig erkennen und damit Personen- und Sachschäden effektiv vorbeugen. So haben Sie auch im Versicherungsfall immer die besseren Argumente. Zudem erhöhen systematische Inspektionen die Sicherheit und schaffen Einsparpotenziale.
Die Inspektion wird durch einen unserer „Verbandsgeprüften Regalinspekteur“ durchgeführt. Hierbei handelt es sich um einen fach- und sachkundigen Mitarbeiter, der gezielt für diese Risiko mindernde Inspektion geschult worden ist.
Die Inspektion beinhaltet u. a. folgende Leistungen:
BBF® Regaltechnik GmbH
Jürgen-Heitmann-Straße 12
25554 Wilster
Tel.: +49 (0) 4823 / 922 8330
Fax: +49 (0) 4823 / 922 8332
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